Rentenversicherung Künstler
Aktuelles von ihrer rentenversicherung.
Rentenversicherung künstler. Der beitragsanteil der künstler oder publizisten berechnet sich dann mindestens aus folgenden beitragsbemessungsgrundlagen. Erreichbarkeit beratung findet derzeit vorwiegend telefonisch statt. Rentenversicherung versichert allerdings übernimmt die ksk den arbeitgeberanteil. Sie als selbstständiger künstler oder publizist sind in der gesetzlichen kranken pflege und rentenversicherung pflichtversichert und zahlen den arbeitnehmeranteil also jeweils den halben beitrag.
Die deutsche rentenversicherung hat den gesetzlichen auftrag jeden. In fragen der krankenversicherung leistungen beitragssätze usw wenden sich versicherungspflichtige künstler oder publizisten an die selbst gewählte gesetzliche krankenversicherung. Bei künstlern publizisten die nicht gesetzlich rentenversichert sind wird für die berechnung des endgültigen beitragszuschusses das tatsächlich erzielte jahresarbeitseinkommen herangezogen das bis zum 31 5. Im endeffekt übernimmt die künstlersozialkasse die rolle des arbeitgebers.
Die leistungen aus der künstlersozialversicherung werden von den jeweiligen versicherungsträgern krankenkassen deutsche rentenversicherung nach dem jeweiligen recht der gesetzlichen renten bzw. Des folgejahres gegenüber der künstlersozialkasse zu melden ist. Die künstler und publizisten sind durch die künstlersozialkasse versichert. Kranken und pflegeversicherung erbracht.
2 4 beitragszuschuss für nicht gesetzlich rentenversicherte künstler publizisten. Die künstlersozialkasse stockt die beträge auf. Rentenversicherung für freiberufler in der künstlersozialkasse eine weitere gruppe freiberufler und zwar künstler und publizisten haben andere pflichten rund um die rentenversicherung. In der rentenversicherung sind selbständig tätige künstler publizisten die z b.
Nach vorheriger terminvereinbarung sind auch präsenzberatungen möglich. Ein zusätzliches einkommen aus abhängiger beschäftigung oder aus einer anderen selbständigen tätigkeit haben in bestimmten fällen nicht versicherungspflichtig. Sie müssen sich nämlich bei der künstlersozialkasse anmelden. Es gilt hier die besonderheit dass künstler und publizisten nur die hälfte ihrer beiträge selbst tragen müssen.
Mit der künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen künstler und publizisten in den schutz der gesetzlichen sozialversicherung einbezogen. Zu diesem zweck hat die allgemeine rentenversicherung vielerorts auskunfts und beratungsstellen eingerichtet. Antragstellungen können sie auch online vornehmen hier finden sie weitere informationen.